Die Nachlassakte vom 23. Februar 1711
Aus der Nachlassakte vom 23. Februar 1711 geht hervor, dass Adrian Ganier 18 Jahre zuvor gestorben war. Seit 1693 hat also seine Ehefrau Dorothea den Haushalt alleine geführt und das Erbe verwaltet. Nachdem sie der Akte zufolge vier Wochen vor der Teilung des Erbes gestorben ist kann ihr Todestag auf Mitte Januar 1711 datiert werden. Sechs Kinder sind als Erben benannt, darunter auch Johannes Ganier, zeitlicher Pfarrer zu Meckenheim. Alle Kinder des Adrian waren schon erwachsen und verheiratet. Außer Christian Ganier, dem einzigen Sohn Adrians, der auch selbst Nachkommen hatte, werden noch Barbara, Catharina, Jacoba und Margretha genannt. Für Barbara und Magretha gibt es im Taufbuch von Langenbrücken Einträge. Barbara ist danach im Jahr 1685 geboren und Margretha ist dort unter dem Namen Joanna Eva Margaretha im Jahr 1687 vermerkt. Man kann also mit Hilfe dieser Akte und den Eintragungen im Taufbuch ab 1660 die vermutlich erste Familie Ganier in Langenbrücken rekonstruieren. Für Catharina und Jacoba sind keine Einträge vorhanden. Sie sind wohl zwischen 1661 und 1678 geboren. Die Nachlassakte besteht aus 33 Seiten. Es werden Güter wie Weingärten, Felder usw. vererbt. Aber auch Werkzeuge und Kleidungsstücke werden unter den Erben aufgeteilt. Viele Namen die man aus den Kirchenbüchern von Langenbrücken kennt werden genannt. Die Zusammenhänge sind noch unklar weil der größte Teil der Akte noch transkripiert werden muss.
Transkription der ersten von 33 Seiten der Nachlassakte aus dem Jahr 1711
+ 1711
Langenbrücken
Inventarium
und
Theylung
Aber weyl Dorothea ganierin welche vor 4 wochen
Adrian Ganier geweßner Burger und dero Ehe-
Vogt seel. nahier vor ohngefähr 18. Jahren daß
zeitl. gesegnet, nachwendter ihrer Ehe aber 6 kin-
der so noch bey leeben nahmentk, – Herr Johann
zeitl.r pfarrl. zue Meckenheim, Jacoba
so ahn Hans Michel Nonnenmacher burger hie-
selbst verheyrathet, Catharina so ahn Hans Adam
Zeüffert burger hieselbst verheyrathet, Margreta
so ahn Johannes Glein Ebenfalls burger allhier
Christian so sich nit weniger allhier burger – nie-
dergelaßen, und Barbara so ahn obtmann Weick
burger gleichfalls allhier verheyrathet, Eheliche
Erzielet, daß Heüt vuto d., 23 T Februl.
1711. von mir zu Endt unterzeichnethen Auß-
fauthen in beysein des Ehrengeahten und beschedenen
Herrn Johann Michel Riel der Zeitt Schulthl.
Johann Conrad schäffer alß ahnstatt des gewiss
inventiert und unter obbeschriebenen Recht-
meßige Erben vertheylt worden als folgt.
Es folgen 32 Seiten auf denen unter anderem die Aufteilung der Erbschaft geregelt wird.