Das Protokoll des Speyerer Hofrates vom 28. Januar 1715
Das Protokoll des speyerischen Hofrats vom 28. Januar 1715 gibt einen Hinweis darauf, dass die Cordier und die Ganier, falls mit den Gannerischen Erben die Ganier gemeint waren, zur gleichen Zeit vom gleichen Ort eingewandert sein müssen. In dem Protokoll wurde festgehalten, dass die Cordier und Gannerischen Erben aus Langenbrücken um die Bestätigung bitten, dass sie von Bartholomeus Cordier aus Hanfgarten in Lothringen abstammen. Den Ort gibt es heute nicht mehr, aber man weiß dass er sich in Lothringen im heutigen Departement Moselle zwischen Rodlach und La Croix in der Nähe von Bibich gelegen sein muss. Ob der Wunsch der Bittsteller erfüllt wurde ist unbekannt. Dass hier die Cordier und die Gannier gemeinsam um die Bestätigung der Abstammung von Bartholomeus Cordier bitten, ist ein Hinweis darauf, dass Dorothea Ganier, die Ehefrau des 1693 verstorbenen Adrian Gannier eine geborene Cordier sein könnte. Für eine Verwandtschaft spricht auch, dass Johanna Eva Margaretha Cordier, die Tochter des Johann Christoph Cordier bei der Taufe der Johanna Eva Margaretha Ganier im Jahr 1687 Taufpatin war. Im Jahr 1715 dürften Christian Ganier und eventuell Johannes Gannier, der ja in Meckenheim Pfarrer war, in Speyer beim Hofrat vorgesprochen haben. Für die Cordier dürften Christoph Joseph Cordier und Johann Nikolaus Cordier vor Ort gewesen sein. Das würde bedeuten, dass Adrian Gannier und Johann Christoph Cordier gemeinsam nach Langenbrücken kamen. Dorothea wäre demzufolge die Schwester des Johann Christoph Cordier und beide vermutlich Kinder des Bartholomeus Cordier aus Hanfgarten. Das Protokoll zu lesen und zu interpretieren ist für Laien eine schwierige Aufgaben, da viele lateinische Ausdrücke mit deutschen Sätzen vermengt wurden, teilweise Wörter sicherlich falsch geschrieben wurden und vor allem die Sprache in dieser Zeit sich von der heutigen durchaus unterscheidet. Mit der Hilfe eines Archivars und verschiedener Forscherkollegen habe ich den Versuch einer Transkription gewagt und möchte sie hier veröffentlichen.
Transkription des Protokolls des Speyerer Hofrates aus dem Jahr 1715
73
Luna, den 28. Januar 1715
astbus (Aktenzeichen ?)
Herrn Prasidenten
Herrn Vice Cantzler
Herrn Hofrath Henrici
Herrn Hofrat Driesch
Sambtliche Cordier- und
Gannerischen Erben zu
Langenbrücken bitten
umb Corroroboierung zweyer (corrobieren = bestätigen, bekräftigen) (*1)
beygelegten attestaten, daß
sie von Weyl. Bartholomeo
Cordier herstammen thuen
umb sich deren, wegen
sicherer zu Hauptgarten/Hanfgarten (*2)
in Lothringen zu suchen
habender Erbschaft
bedienen zu können
Cond. Weilen (= während) die Allegaten (= Berechtigung)
Hochfürstlicher Regierung
b..ant , als wären deren
Supplicanten (=Bittsteller) zu intimidieren (=einzuschüchtern),
dass wenn sie solche von der
Fauthey (Vogtei) Kißlau authentischer
… produzieren würden
als dann ihrem Petitio (=Eingabe) würde
defacth (=entsprochen) werden.
(*1) vermutlich Rechtschreibe- oder Flüchtigkeitsfehler des Schreibers
(*2) der Archivar hat Hauptgarthen übersetzt. Hanfgarten ist aber wahrscheinlicher