Die Manumission

Die Auswanderungserlaubnis (Manumission) für Niclas Cordier vom 21. Juni 1746

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Dokument zur Auswanderungserlaubnis für Niclas Cordier vom 21. Juni 1746

Die Cordier sind vermutlich zusammen mit den Ganier zwischen 1654 und 1661 nach Langenbrücken gekommen. In einer Quelle heißt es, dass um das Jahr 1662 ein gewisser Egidius Cordier Schultheiß zu Langenbrücken war. Er dürfte der gleichen Generation wie Adrian Ganier angehören. Vermutlich, aber das ist noch reine Spekulation, hat  eine Schwester von ihm mit dem Namen Dorothea den Adrian Ganier geheiratet. Drei seiner vermutlichen Söhne, haben in Langenbrücken geheiratet und Familien gegründet.  Der Name Cordier verschwindet in der 4. Generation um 1753 wieder. Die letzte Familie Cordier in Langenbrücken hatte nur Töchter und Johannes Nikolaus Cordier wanderte im Jahr 1746 nach Ungarn aus bzw. hat Langenbrücken mit einer Genehmigung nach Ungarn auszuwandern verlassen. Die Cordier hatten vermutlich auch verwandtschaftliche Beziehungen nach Bruchsal. Bei Taufeinträgen im  Kirchenbuch von Langenbrücken tauchen die Cordier aus Bruchsal als Taufpaten auf. Umgekehrt gaben die Langenbrücker Cordier den Taufpaten, wenn in Bruchsal ein Kind der Cordier getauft wurde.

Im Dokument wurde der Auswanderer als Niclas Cordier benannt. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um den Johannes Nikolaus Cordier geb. um 1687 handelt. Er war mit Anna Maria Fehner aus Kronau verheiratet (13. November 1714) und hatte eine Tochter.

Seine Brüder Christoph Cordier (* um 1660) und Christoph Joseph Cordier (* um 1684) waren ebenfalls verheiratet und hatten Kinder. Hier gibt es allerdings auch noch Ungereimtheiten, so dass es sich vielleicht auch um nur eine Person handelt, die zweimal verheiratet war.

In dem Dokument geht es darum, dass sich Niclas Cordier von der Leibeigenschaft freikaufte um nach Ungarn auszuwandern. Mit Hilfe eines Internetforums kann folgender etwaiger Wortlaut wiedergegeben werden. Über Vorschläge für die nicht übersetzten Passagen, wäre ich sehr erfreut. Auch Korrekturen und Hinweise die zur vollständigen Übersetzung führen sind willkommen.

Transkription des Dokumentes über die Auswanderungserlaubnis

Linker Block:

590
Manumission Niclas
Cordier von Langenbrücken.

xstibus.
Ihro hochgräftl. G. (?) den von
öttingen
Her (?) CammerRath Duras
Streith.
Neckermann.
abstibus
Her (?) xxxschxxxx Cronnacker (?)

Rechter Block

Martis den 21. Juny 1746
§§ 1 (?)
Niclas Cordier Burger und
Becker zu Langenbrücken
supplicat ad xxxxx
demüthigst, ihme, weilen
er besserer Nahrung willen (?)
nacher Ungarn zuziehen
willens, von der Leib Ei
genschaft in gnaden zu
entlassen,
Worauß Regimen decretir
te (?)
Von hochfürstli[che] Speyer[ische] R[e]g[ierun]g(?)
findet man keinen
anstand, daß die angesuch
te Manumission ertheilet
werde, es hat dahero Suppli
cant bey hochfürstl[icher] Cammer
sich behörig zumelden,
und abzufinden, sodann
die würckliche Entrichtung
der Verordnungsmäßigen
gebühr zudociren, wo ihm
sofort das manumissions
patent ertheilet werden
solle. ex Consil[ium] xxxxbrucken(?)
den 18. Juny 1746.
Conclusum
Hätte Supplicans pro mam
nuissione 5. et xxxx
xxxx abzutragen
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